Atemstillstands

  1. Sachsen-Anhalt gehört zu den Unterzeichnern ebenso wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachen und Brandenburg; landschaftliche Einblicke, die den Betrachter bis an den Rand des Atemstillstands festhalten können, sollten erhalten bleiben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)