Atomrecht

← Vorige 1
  1. In der Zwischenzeit hat eine Überprüfung der Vorgänge ergeben, daß die RWE nach Angaben des hessischen Umweltministeriums in insgesamt zehn Fällen "vorsätzlich", so die Aufsichtsbehörde, gegen das Atomrecht verstoßen habe. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Ein Weisungsrecht des Bundes gibt es im Bergrecht, anders als im Atomrecht, nämlich nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Aber Atomrecht ist Bundesrecht; die Grünen können sich nicht vehement dagegen wehren. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. In diesem Fall sei aber ein halber Zentner Spaltstoff abgezweigt und in einer normalen, offenbar nicht nach Atomrecht genehmigten Lagerhalle aufbewahrt worden, ohne daß es in den täglich zu führenden Mengenbilanzen registriert worden sei. ( Quelle: TAZ 1987)
  5. Und nach Atomrecht braucht man sie auch nicht genehmigen zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.12.2001)
  6. Es sei nach dem Atomrecht nicht möglich, dafür mit der Abschlußgenehmigung einen dauerhaften Bestandsschutz zu gewähren. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Die ostdeutschen Unterhändler hätten die Zusicherung der Bundesrepublik erhalten, nach der vereinbarten Übergangszeit von zehn Jahren im Atomrecht bundesdeutsche Standards für die neuen Länder anzuwenden. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Generell stellte Gutachter Bryde fest, daß dem Bundesinnenminister im Bereich der Gewährung von Bleiberechten "kein etwa dem Atomrecht vergleichbares Weisungsrecht" zustehe. ( Quelle: TAZ 1994)
  9. Die Unterbringung, so die Botschaft, ist ein Provisorium, und zwar mit einer deutlich geringeren Halbwertzeit als das, was deutsches Atomrecht als "Zwischenlager" bezeichnet. ( Quelle: Neues Deutschland vom 18.02.2004)
  10. Nach geltendem Atomrecht wären alle 19 veralteten Atomanlagen in Deutschland nicht mehr genehmigungsfähig. ( Quelle: Junge Welt 1999)
← Vorige 1