Außenwirtschaftsgesetz

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  1. Für eine illegale Lieferung von 500 Kilogramm als Düngemittel deklarierten Ammoniumperchlorats nach Libyen muß ein Geschäftsführer einer Berliner Exportfirma wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von 13.400 Mark zahlen. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Mehrere der am Dienstag von der Darmstädter Staatsanwaltschaft durchsuchte Firmen haben den Verdacht zurückgewiesen, illegal Maschinen und Geräte für das irakische Atomprogramm geliefert und somit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Die Bundesregierung hat laut Außenwirtschaftsgesetz ein Vetorecht, wenn mehr als 25 Prozent eines Rüstungsunternehmens an ausländische Firmen veräußert werden sollen. ( Quelle: Tagesschau vom 27.11.2005)
  4. Die Länder hatten für die geplante Änderung von Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung den Vermittlungsausschuss eingeschaltet, weil in dem ursprünglichen Entwurf eine Genehmigungs- statt einer Meldepflicht vorgesehen war. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.07.2004)
  5. Damit hätten sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen und "die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland empfindlich gestört", heißt es in der Anklageschrift. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Das Außenwirtschaftsgesetz räumt Berlin ein Vetorecht ein, wenn mehr als 25 Prozent eines deutschen Rüstungsunternehmens an ausländische Firmen veräußert werden sollen. ( Quelle: Sat1 vom 23.12.2005)
  7. Das dafür zuständige Außenwirtschaftsgesetz gibt es heute noch! ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  8. Das Mannheimer Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz, nachdem das Embargo in deutsches Recht umgesetzt worden war. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Vermutlich sei die Schmuggler- Gruppe aber noch größer: "Der ganze Komplex ist so groß, so riesig", hieß es in Ermittlerkreisen, wo auch von "einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz größten Ausmaßes" die Rede war. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Dabei stützten sich die Richter nicht allein auf das MRG 53, das für militärische Güter ein Embargo gegen Cocom-Staaten verhängt hatte, sondern das Außenwirtschaftsgesetz der Bundesrepublik als Maßstab. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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