Auf das von den Grünen eingebrachte Aufhebungsgesetz reagierten die Altparteien umgehend.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Es mache keinen Sinn, aus dem Aufhebungsgesetz 20 000 bis 30 000 Urteile auszunehmen, betont sie.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Solange die bis zum 31. 12. 1998 im Aufhebungsgesetz festgelegte Karrenzfrist läuft, bleibt auch § 24 AVO-RHG anwendbar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)