Aufsichtsichtsratsmitgliedern

  1. Überall in Europa existieren Gesetze, die Managern und Aufsichtsichtsratsmitgliedern (sowie deren Familienangehörigen) vorschreiben, daß sie Transaktionen mit Aktien des eigenen Unternehmens melden müssen. ( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)