Aufzugsverordnung

  1. Die Aufzugsverordnung verbot die Neueinrichtung von Paternostern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Das "Todesurteil" für die 1880 erstmals in England konstruierten Aufzüge ist schon vor mehr als 20 Jahren gefällt worden. 1972 wurde in Paragraph 26 der Aufzugsverordnung festgelegt, daß Paternoster bis spätestens 31. Dezember 1994 stillzulegen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)