Augstein-Kindern

  1. Sollte das Kartellamt die Wettbewerbsverschiebung und damit die neuen Machtverhältnisse billigen, hätte G + J sozusagen das verbriefte Recht, den entmachteten Augstein-Kindern für die restlichen, wertloser gewordenen Anteile ein Angebot zu machen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.09.2004)