Ausübung

  1. Die Ausübung des Wiedergaberechts für diesen Fall ist bei den Kl. als Urhebern des Fernsehfilms verblieben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Außerdem müssen die Mitgesellschafter auf die Ausübung ihrer Vorkaufsrechte verzichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.08.2005)
  3. Jeden Tag steht so etwas in der Zeitung, Kind überfahren, Kind verbrüht, Kind vom Stiefvater zu Tode geprügelt, von deutschen BMW-Fahrern oder amerikanischen Piloten in Ausübung ihrer beruflichen Pflichten von der Lebensbahn gekickt. ( Quelle: Die Zeit (26/2004))
  4. Bei alldem läßt Lasartesse aber auch die Romantik und die schelmenhafte Atmosphäre eines Vagabundendaseins, das ihn in Ausübung seines Berufes um die ganze Welt brachte, lebendig werden. ( Quelle: TAZ 1990)
  5. Das Trio wird den Angaben zufolge nach dem für das zweite Quartal erwarteten Abschluss des IBM-Deals, der Umwandlung der Vorzüge in Stammaktien und der Ausübung aller Optionsscheine mit 12,4 Prozent an Lenovo beteiligt sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2005)
  6. Die "Frau in Uniform" werde in Ausübung ihres Dienstes "auf ihr Ansehen bezogen, bewertet und oft angemacht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Demnach würden neue ständige Mitglieder auf die Ausübung des Vetos bis zur nächsten Überprüfung der UN-Strukturen und damit für mehrere Jahre verzichten. ( Quelle: Yahoo News vom 23.06.2005)
  8. Europaabgeordnete sollten die Ausübung des Mandats nur für 14 Jahre, Orts-, Kreis- und Landesvorsitzende sogar nur für neun Jahre wahrnehmen können (die WELT berichtete). ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Denn die Bankenaufsicht stufte den Cobra-Chef und früheren Dresdner-Bank-Vorstand Hansgeorg Hoffmann wegen eines Steuervergehens als unzuverlässig im Sinne des Kreditwesengesetzes ein und verbot Cobra deshalb die Ausübung der Stimmrechte. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.10.2003)
  10. Die Genehmigung konnte nunmehr erteilt werden, wenn das Büro als Zweitbüro eröffnet werden soll und dies auf Grund der Entfernung zum Erstbüro zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit erforderlich ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)