Ausgleichsrente

  1. Eine Kleiderverschleiß-Pauschale (z.B. für Rollstuhlfahrer) oder eine Ausgleichsrente für besondere Belastungen im Beruf (681-1115 Mark). ( Quelle: BILD 1997)
  2. Diese Menschen können wie Deutsche und EG-Bürger einen Berufsschadenausgleich, einen Ausgleich für den konkreten gesundheitlichen und den darausfolgenden materiellen Schaden und eine Ausgleichsrente verlangen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)