Ausländerlizenz

  1. Kölzig besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und nimmt keine Ausländerlizenz in Anspruch. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)
  2. Bekanntlich kann eine einmal genutzte Ausländerlizenz in der DEL nicht anders belegt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.09.2005)