Auslandszulage

  1. Ebenfalls unangetastet bleibt die 16prozentige "Auslandszulage", die auch an lebenslang in Brüssel stationierte EU-Beamte gezahlt wird. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. "Die Gesellschaft behält sich eine Neufestsetzung der Inlandsvergütung und Auslandszulage vor, wenn veränderte Kaufkraft- oder örtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)