Ebenfalls unangetastet bleibt die 16prozentige "Auslandszulage", die auch an lebenslang in Brüssel stationierte EU-Beamte gezahlt wird.
( Quelle: DIE WELT 2001)
"Die Gesellschaft behält sich eine Neufestsetzung der Inlandsvergütung und Auslandszulage vor, wenn veränderte Kaufkraft- oder örtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)