Auslieferungsbeschlusses

  1. Die Polizei sei zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht im Besitz des parlamentarischen Auslieferungsbeschlusses gewesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Die Anfechtung des Auslieferungsbeschlusses des Obersten Gerichtshofes durch Priebkes Anwalt hat Justizkreisen zufolge keinerlei Aussicht auf Erfolg, gegen das Urteil gebe es keine Rechtsmittel. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)