Das südafrikanische Auslieferungsgesetz sieht eine Abschiebung nach Deutschland vor, falls die Auslieferungsgründe überzeugen und der Justizminister diese erlaubt.
( Quelle: FAZ 1994)
Dann würden die Auslieferungsgründe in Frankreich durch zwei Instanzen geprüft.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.07.2004)