Ausreisepflichtige

  1. Ausreisepflichtige Ausländer, die nicht in ihre Heimat abgeschoben werden könnten, müßten weiterhin den Rechtsstatus der Duldung bekommen, erklärte sie in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Auf keinen Fall für Illegale, für Ausreisepflichtige und für ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge wie Bosnier oder Kosovo-Albaner, die hier nicht zu integrieren sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)