Ausschußfassung

  1. Die Ausschußfassung erfuhr im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nur noch insoweit eine Änderung, als die beiden in Rede stehenden Eingriffe "nicht rechtswidrig" sein mußten (BT-Dr 7/3778). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Gegenüber Waigels Entwurf enthält die Ausschußfassung eine Reihe von Mehrausgaben, insbesondere für die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitslosenhilfe in Höhe von zusammen 6,4 Milliarden Mark und für die Rentenversicherung mit 1,14 Milliarden Mark. ( Quelle: Welt 1996)