Ausweisungskompetenz

  1. Auch außerhalb des EG-Rechts ergeben sich häufig Einschränkungen der Ausweisungskompetenz für Staatsangehörige bestimmter Staaten aus Niederlassungs-, Freundschafts- und Schiffahrtsverträgen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)