Ausweisungsmöglichkeit

  1. Eine wichtige Akzentverschiebung liegt bei der ersten Alternative in der Neufassung darin, daß nicht mehr die übertragbare Krankheit als solche, sondern nur ein ansteckungsförderndes Verhalten die Ausweisungsmöglichkeit auslöst. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)