Ausweisungspraxis

  1. Überprüft werden soll zudem die gängige Hamburger Praxis der Anwendung von Jugendstrafrecht auch für Heranwachsende, die Ausweisungspraxis für straffällige Ausländer und abgelehnte Asylbewerber sowie die Vorgehensweise der Justiz gegen jugendliche Dealer. ( Quelle: Die Welt 2001)