Autobesitzer

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  1. Marktanalysen hätten ergeben, daß Autobesitzer, die eine Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr oder die Bahn besitzen, deutlich weniger Kilometer im Jahr mit dem Auto zurücklegen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Auch das Oberlandesgericht Hamm urteilte in einem vergleichbaren Fall: Der klagende Autobesitzer hätte einfach woanders parken sollen (Az.: 13 U 49/03). ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 07.12.2005)
  3. Veranlasst die Polizei das Abschleppen eines parkenden Pkw (hier befand sich der Halter in Urlaub), ohne dazu von der Behörde aufgefordert worden zu sein, so muss der Autobesitzer die Kosten nicht ersetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2004)
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