Autonomie-Rats

  1. Die Verordnung sieht vor, daß Palästinenser im Gaza-Streifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem zwei Stimmen haben werden: Mit einer wählen sie die Mitglieder des Autonomie-Rats, mit der anderen den Präsidenten dieses Rates. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)