Autoritätsproblem

  1. Eine Antwort auf diese Frage ist rasch gefunden: Die KMK hat ein grundsätzliches Autoritätsproblem, weil ihre Beschlüsse nicht die Rechtswirkung eines Verfassungsorgans haben, sondern reine Absichtserklärungen sind. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.08.2004)