Az.:4HKO

  1. Weil bei mehreren deutschen Gerichten Prozesse um dieselbe Problematik geführt werden, machten die Handelsrichter deutlich, dass dieser Fall aber schon die Grenze des gerade noch zulässigen erreicht habe (Az.:4HKO 16648/01). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.01.2002)