Az.:B2U

  1. Wird der Weg für eine private Erledigung verlassen, erlischt der Schutz und tritt erst nach Rückkehr auf den regulären Weg wieder in Kraft, so das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel (Az.:B2U 23/03 R). ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2005)