Bäderamtsleiter

  1. Nach der Badeordnung sei eine Nacktwiese in einem Freibad zwar nicht zulässig, so Bäderamtsleiter Manfred Loeck, liege aber im Ermessen des Bäderamtes. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Es gebe Verrottungserscheinungen von Metall und Beton, dadurch wären Bodenabsenkungen möglich, erklärt Bäderamtsleiter Werner Täumler. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)