Nach der Badeordnung sei eine Nacktwiese in einem Freibad zwar nicht zulässig, so Bäderamtsleiter Manfred Loeck, liege aber im Ermessen des Bäderamtes.
( Quelle: TAZ 1994)
Es gebe Verrottungserscheinungen von Metall und Beton, dadurch wären Bodenabsenkungen möglich, erklärt Bäderamtsleiter Werner Täumler.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)