Bühnenunternehmen

  1. Der Betriebsrat sei zwar zu beteiligen bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das 55. oder 65. Lebensjahr und der Verlängerung eines Zeitarbeitsverhältnisses in einem Bühnenunternehmen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)