Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gelten Löhne als sittenwidrig, die mehr als 30 Prozent unter Tarifniveau sind.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.02.2004)
Unabhängig hiervon kann gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraph 616 BGB), Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung bestehen.
( Quelle: Die Welt vom 12.09.2005)
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, so Claudia Hämmerling, sind In-sich-Geschäfte von Unternehmen eigentlich nicht zulässig.
( Quelle: TAZ 1997)