Bürgerlichem

  1. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gelten Löhne als sittenwidrig, die mehr als 30 Prozent unter Tarifniveau sind. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.02.2004)
  2. Unabhängig hiervon kann gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraph 616 BGB), Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung bestehen. ( Quelle: Die Welt vom 12.09.2005)
  3. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, so Claudia Hämmerling, sind In-sich-Geschäfte von Unternehmen eigentlich nicht zulässig. ( Quelle: TAZ 1997)