Bürgermeisterzeit

  1. Eine Folge dieser Konstellation wäre im Übrigen, dass der jetzige Staatschef, der nur durch seine Amtsimmunität vor einer Strafverfolgung geschützt ist, wegen der Durchstechereien während seiner Pariser Bürgermeisterzeit vor Gericht kommen könnte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.04.2002)