An einem Donnerstag, eine Stunde vor der gewohnten Tischzeit, unterbrachen Broker und Büropersonal die Arbeit und legten Trauerflor an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.10.2001)
Prozeßbevollmächtigten hätten die fristgerechte Beauftragung eines Berufungsanwaltes mit der Einlegung der Berufung allein wegen eines ledigl. dem Büropersonal anzulastenden Fehlverhaltens versäumt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ein Rechtsanwalt muß Fristen, die eingehalten werden müssen, selbst berechnen, darf dies nicht dem Büropersonal überlassen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az: 8 Sa 684/95).
( Quelle: BILD 1996)