Nur die knapp über 30 Titel von B-Aktien dürfen auch von Ausländern gehandelt werden, wenn sie denn nach einem umständlichen bürokratischen Prozeß mit mehreren Genehmigungsstufen die Erlaubnis dafür erhalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Aktienhändler bei den großen chinesischen Brokerfirmen berichteten, daß Peking darüber hinaus Investmentfonds zugelassen habe, die in B-Aktien investieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)