B-Waffen-Rüstung

  1. Denn die besagt vor allem, daß trotz langjährigen Wirkens einer großen Inspektorengruppe mit außergewöhnlichen Vollmachten das Feststellen konventionswidriger B-Waffen-Rüstung offenbar kaum möglich ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)