BA-Sprecherin Ilona Mirtschin

  1. Wie BA-Sprecherin Ilona Mirtschin betonte, sind in die Berechnung allerdings jene Arbeitslose nicht einbezogen, die nach der alten Regelung noch Anspruch auf 32 Monate Arbeitslosengeld I haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)