BAG

  1. Die Chefin des Mauermuseums, Alexandra Hildebrandt, hat erstmals Gespräche mit dem Eigentümer des Geländes am Checkpoint Charlie, der Bankgesellschaft (BAG) Hamm, aufgenommen. ( Quelle: Die Welt vom 07.01.2005)
  2. Mit diesem Urteil verwarf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eine gegenteilige Klausel im Bundesangestelltentarif. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Welche Kontrollbrücken eingeschaltet sind, entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). ( Quelle: Die Welt vom 16.02.2005)
  4. Das BAG sieht keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Vielmehr werde die Gleichbehandlung im Verhätnis zu den Wehrdienstleistenden durch die Tarifregelung (bzw. deren zutreffende Auslegung) gerade hergestellt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Darüber, daß § 17 Abs. 2 GaststättenG als eine Arbeitsschutzvorschrift für Frauen anzusehen ist, vgl. BAG (GS) GewO § 105b; FeiertagslohnzahlungsG § 1 Hinweis: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Anm. zu diesem Urt. des BAG vertritt Hefermehl die Ansicht, daß der ArbN sich gerade in den typischen Mankofällen einem Anscheinsbeweis des ArbGeb. gegenübersehen wird, den er durch den Nachweis entgegenstehender Tatsachen erschüttern muß. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Dieses Kündigungsrecht kann deshalb ohne Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt nicht verwirken (Bestätigung von BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) (A) Abgedruckt in AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe (BAG) erklärte am Donnerstag, trotz hoher Arbeitslosigkeit hätten viele Firmen Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte zu finden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Vor allem hätte es (wovon auch das BAG ausgeht) keine Rolle gespielt, daß der Zulassungsgrund später weggefallen ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Befindet der Betriebsrat über ein Mitglied aus den eigenen Reihen, muss der Betroffene bei Beratung und Abstimmung von einem Ersatzmitglied vertreten werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)