Zum Ende des Geschäftsjahres 1998 aber hatten die BDO-Wirtschaftsprüfer für das Berliner Rote Kreuz bereits einen "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 71,8 Millionen Mark" ausgewiesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der BHV-Aufsichtsrat macht mögliche Schadensersatzansprüche gegen Ex-Vorstände der früheren Hypo-Bank von laufenden Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft und einer weiteren Untersuchung durch BDO-Wirtschaftsprüfer abhängig.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)