"Mortal Combat" steht auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Schon kurz nach Erscheinen stellte 1974 ein Parlamentarier bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) Antrag auf Indizierung.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) befindet über ein Verbot des Egoshooter-Netzwerk-Spiels.
( Quelle: ZDF Heute vom 25.05.2002)
In Kürze soll der BPjS eine entschärfte Version vorgelegt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nun - auch mit dem öffentlichen Segen des Jugendschutzes vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) - durch die virtuelle Gegend laufen und Treffer durch gezielte Kopfschüsse trainieren.
( Quelle: Telepolis vom 30.05.2002)