BPjS

  1. "Mortal Combat" steht auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Schon kurz nach Erscheinen stellte 1974 ein Parlamentarier bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) Antrag auf Indizierung. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) befindet über ein Verbot des Egoshooter-Netzwerk-Spiels. ( Quelle: ZDF Heute vom 25.05.2002)
  4. In Kürze soll der BPjS eine entschärfte Version vorgelegt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nun - auch mit dem öffentlichen Segen des Jugendschutzes vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) - durch die virtuelle Gegend laufen und Treffer durch gezielte Kopfschüsse trainieren. ( Quelle: Telepolis vom 30.05.2002)