BRAGO

  1. Dies trifft im Stritfall nicht zu. Jedenfalls die hier erhebliche Frage, in welchem Maße vereinbarte Entgelte nach den Grundsätzen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage herabzusetzen sind, liegt außerhalb des Normbereichs von § 3 III BRAGO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Sie stellte nach der BRAGO in der damals gültigen Fassung bei einem Regelgegenstandswert von 4000 DM folgende Gegenrechnung auf: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Er muß sich an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) halten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Eine Komplikation lauert bei der Benutzung des Rechtsmittelwerts als Gebührenwert (§ 12 I GKG, § 8 I 1 BRAGO): ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Die Beratung wird von "qualifizierten Rechtsanwälten" durchgeführt, die Gebühren berechnen sich nach der "Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung" (BRAGO). ( Quelle: Die Zeit (44/2002))
  6. Deshalb ziehen die Parteien das Unstreitigstellen des urkundlichen Inhalts (§§ 138 III, 288 ZPO) dem förmlichen und kostspieligen Beweisverfahren (§ 33 I, 3 BRAGO, § 68 GKG) hierüber in der Regel vor (46). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Das Zauberwort heißt BRAGO. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Der Wille des Gesetzgebers, der Zweck der Änderungsnorm und die Systematik der BRAGO stehen gegen sie. Mit Wortlaut und Begriffen kommt man da nicht weiter. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)