Aus dem klassischen BTX-Dienst wurde damals ein neuer E-Mail-Service und ein Anbieter für Internet-Zugänge.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2005)
Die Anklage hingegen ist der Auffassung, Herr L. habe üble Pornographie vor allem jenen Jugendlichen zugänglich gemacht, die sich mit dem Codewort der Eltern im BTX-Dienst tummeln.
( Quelle: Die Zeit 1995)