Der Personalratsvorsitzende und stellvertretende BWB-Aufsichtsratschef Norbert Öttl kritisiert die fehlende Rechtsgrundlage: Ein solcher Beschluß hätte aus seiner Sicht nur vom Aufsichtsrat des Unternehmens gefaßt werden dürfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)