Die neue Konzernstruktur ermöglicht auch eine Teilprivatisierung von 49 Prozent der Dachgesellschaft, ohne daß dadurch die im Berliner Betriebegesetz verankerten Rechte der BWB-Beschäftigten beeinträchtigt würden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ein Abrücken der Politik von dieser Bedingung würde bei den BWB-Beschäftigten jedes Vertrauen zerstören.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)