Badestrand-Anlagen

  1. Zu den Einrichtungen gehören nicht nur militärische Anlagen, sondern auch die von der Besatzungsmacht beschlagnahmten Privat- und Geschäftshäuser, Hotels, Sportanlagen, Golfplätze, Badestrand-Anlagen und andere Erholungsplätze. ( Quelle: Die Zeit (11/1952))