Mit der Justizsenatorin bin ich mir aber einig, daß wir das Strafbeschleunigungsgesetz durchsetzen müssen, damit Täter bei Bagatellfällen möglichst schnell verurteilt werden.
( Quelle: TAZ 1996)
Ihre Einschränkung: Bei Bagatellfällen, wie bei verspäteten U-Bahnen, wo die Bearbeitung einer Beschwerde mehr kosten würde als ein Zwei-Euro-Fahrschein, soll es keinen Anspruch geben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.07.2005)
Doch er und seine Familie müssen erkennen, daß der Rechtsstaat in solchen "Bagatellfällen" keine Handhabe hat.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)