Gerade bei Bagatellschäden stünden Kosten und Zeit für die Rechtsverfolgung in keinem Verhältnis zum Schaden.
( Quelle: Yahoo News vom 26.07.2005)
Auch bei Bagatellschäden müssen Autofahrer nicht grundsätzlich auf ein Gutachten verzichten, sondern können in besonderen Fällen die Kosten dafür beim Unfallgegner geltend machen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.01.2002)