Bagatellschäden

  1. Gerade bei Bagatellschäden stünden Kosten und Zeit für die Rechtsverfolgung in keinem Verhältnis zum Schaden. ( Quelle: Yahoo News vom 26.07.2005)
  2. Auch bei Bagatellschäden müssen Autofahrer nicht grundsätzlich auf ein Gutachten verzichten, sondern können in besonderen Fällen die Kosten dafür beim Unfallgegner geltend machen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.01.2002)