Bahnbus

  1. Mit schwarzfahrenden Minderjährigen dagegen kommt hier ebensowenig ein wirksamer Vertrag zustande wie in den Fällen, in denen sie "schwarz" mit dem Bahnbus oder mit der Eisenbahn fahren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. ANREISE: Per Bahn: bis Freiburg, von dort mit Bahnbus ins Todtnauer Ferienland. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)