Banderolenpreis

  1. Noch vor der Behandlung der Abfallgebühren im Kreistag am 14. November scheint festzustehen, daß der Banderolenpreis für die einmalige Leerung der Restmüllbehälter und die jährlichen Gefäßgebühren für die Biotonne gleichbleiben werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)