Bank-Kunde

  1. Das Bankgeheimnis werde nämlich dann aufgehoben, wenn der Bank-Kunde ein berechtigtes Interesse an der Informationspreisgabe geltend machen könne. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Die Transaktion konnte aber gestoppt werden, weil der Bank-Kunde die Abbuchung schnell bemerkt habe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2004)