Barackengebäuden

  1. Das mit Barackengebäuden bebaute Grundstück stand seit 1962 im Eigentum des Volkes, Rechtsträger war seit 1982 die Regierung der DDR, Ministerium für Nationale Verteidigung; Voreigentümer war seit 1930 die Gemeinde Groß-Berlin gewesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)