Basisbibliothek

  1. Nicht zuletzt aufgrund seines differenzierten Inhaltsverzeichnisses und des umfassenden Sachregisters empfiehlt es sich als Nachschlagewerk für die Basisbibliothek eines jeden, der an der Hervorbringung und Verwertung geistigen Eigentums beteiligt ist. ( Quelle: literaturkritik.de 2001)