Basisfallwert

  1. Die Hessische Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben sich auf einen so genannten Basisfallwert in Höhe von 2737,99 Euro geeinigt, wie das Gießener Regierungspräsidium als zuständige Behörde bekannt gab. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.09.2005)
  2. Für die Universitätsklinik Frankfurt mit ihren rund 40 000 Fällen im Jahr würde der neue Basisfallwert einen Ausfall von zwölf Millionen Euro bedeuten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.04.2005)