Bauernbank

  1. Mitte 1963 errichtete der Staat den vertriebenen Grundeigentümern ein Konto - oft bei der Deutschen Bauernbank - und zahlte darauf unabhängig vom Willen der Betroffenen in den Fällen eines Wertes von über 10000 M eine nur in Raten von max. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)