Baugrundbeschaffenheit

  1. Wegen der nahezu unübersehbaren Entsorgungskosten empfiehlt es sich, die Baugrundbeschaffenheit abzuklären bzw. eine Zusicherung des Verkäufers darüber in den Kaufvertrag aufzunehmen. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)